Allgemeine Vertragsgrundlagen

  1. Allgemeines
    1. Für alle Verträge über Text- und Schreibdienstleistungen zwischen Samuel Otto und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVG). Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
    2. Die AVG des Schriftstellers gelten auch, wenn Samuel Otto in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
      Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Samuel Otto ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Samuel Otto schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Es wird die Übergabe des Textes geschuldet, in einer Art und Weise, die der vertraglich vereinbarten Verwendung entspricht. Die Herausgabe von Arbeitsdokumenten oder Rohfassungen ist nicht geschuldet, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart.
  3. Vergütung
    1. Sämtliche Leistungen, die Samuel Otto für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Leistungserbringung zusätzliche Textleistungen oder Änderungen, entsteht daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Samuel Otto eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
    2. Die Vergütung setzt sich aus einem Honorar für das Schreiben und – sofern eine Veröffentlichung oder Nutzung vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen, das sich nach dem Umfang und der Art der Nutzung richtet. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird das Honorar gemäß den üblichen Tarifen für Text- und Schreibdienstleistungen berechnet.
    3. Vorschläge des Auftraggebers oder Mitarbeit seinerseits beeinflussen nicht die Höhe der Vergütung.
  4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
    1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine Teilvergütung bei jeder Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als zwei Monate oder erfordert er finanzielle Vorleistungen, die 25% des Honorars übersteigen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
    2. Die Abnahme darf nicht aus inhaltlichen oder stilistischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht künstlerische und stilistische Freiheit; Mängelansprüche hinsichtlich der Gestaltung sind ausgeschlossen.
  5. Nutzungsrechte
    1. Die Texte dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist zusätzlich zu vergüten. Samuel Otto behält sich das Recht vor, bei unbefugter Nutzung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
    2. Samuel Otto räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein; soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
    3. Die Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Namensnennung von Samuel Otto bei der Veröffentlichung des Textes zu gewährleisten, sofern dies branchenüblich ist.
  6. Haftung
    1. Samuel Otto haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; für Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    2. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Überprüfung des Inhalts verantwortlich. Samuel Otto haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des gelieferten Textes und wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, sofern diese ihm bekannt sind.
  7. Vertragsauflösung
    1. Im Fall einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Leistung erhält Samuel Otto die vereinbarte Vergütung anteilig und muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die Parteien können abweichende individuelle Vereinbarungen treffen.
  8. Haftung
    1. Samuel Otto haftet für entstandene Schäden z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Samuel Otto auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
    2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Samuel Otto gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Samuel Otto trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Samuel Otto tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von Samuel Otto übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Samuel Otto von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
    4. Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Samuel Otto für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
    5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Samuel Otto geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
    6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Samuel Otto haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung von Samuel Otto
  9. Vertragsauflösung
    1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Samuel Otto die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen ( § 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
    2. Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Samuel Otto. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
    3. Hat Samuel Otto dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Samuel Otto geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
    4. Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz von Samuel Otto.